Wohnungseigentumsverwaltung | Mietverwaltung
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- Monatliche Sollstellung der Wohngeldbeträge
- Wirtschaftspläne und Abrechnungen erstellen
- Rechnungskontrolle
- Heizkostenabrechnungen veranlassen oder erstellen
- Geldverkehr verwalten und disponieren
- Lastschriftabbuchungen bearbeiten
- Mahnverfahren
- Sonderumlagen errechnen und anfordern
- Personalangelegenheiten für Angestellte der WEG regeln (Hausmeister, -betreuer, Müllbeauftragte, Verwaltungsbeiräte)
- Verbrauchswerte erfassen
- Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz umsetzen
| - Geldverkehr verbuchen
- monatliche Sollstellung von Miete
- Lastschriftabbuchungen bearbeiten Mahnverfahren
- Geldverkehr verwalten und disponieren Rechnungskontrolle
- Personalangelegenheiten regeln (z. B. Hausmeister)
- Verkehrssicherungspflichten wahrnehmen
- Abrechnungen erstellen
- Betriebskostenabrechnung für Mieter erstellen
- Betriebskostenabrechnung mahnen und Widersprüche bearbeiten
- Heizkostenabrechnungen veranlassen
- Verbrauchswerte erfassen
- Mietrechtliche Vorschriften beachten
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Allgemeine Verwalterleistungen | Technische Aufgaben |
- Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern
und Behörden - Informationen an Beirat und Eigentümer erstellen und zusenden
- Reklamationen bearbeiten
- Maßnahmen zur Fristenwahrung
- Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
- Terminabstimmung, Organisation der Eigentümerversammlung
- Tagesordnung entwerfen für die Eigentümerversammlung
- Sitzungsprotokoll erstellen und an Eigentümer versenden
- Anwesenheit bei Gerichtsterminen
- Genehmigungen erteilen
- gesetzliche Bestimmungen kennen und einhalten
| - Objekte begehen
- Handwerkerangebote ausschreiben und veranlassen
- öffentliche Genehmigungen einholen
- Wartungsverträge verhandeln und abschließen
- Instandsetzungsarbeiten planen, beaufsichtigen und abrechnen
- Beauftragen von Sachverständigen
- Terminverfolgung
- Hausmeister und Hausmeisterdienste einweisen
- TÜV- und Brandschutzkontrollen organisieren
- Schlüsselbestellungen
- Schadensmeldung gegenüber Versicherungen anzeigen und abrechnen
- technische Verordnungen beachten (Rolltore, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
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